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   LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07 KfH   

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https://dejure.org/2008,33850
LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07 KfH (https://dejure.org/2008,33850)
LG Offenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 O 135/07 KfH (https://dejure.org/2008,33850)
LG Offenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 O 135/07 KfH (https://dejure.org/2008,33850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Leasinggesellschaft auf Zahlung des Kaufpreises für die Lieferung von Container-Wohnanlagen; Wirksamkeit eines in einem Bestellübernahmeschreiben vereinbarten Rechts einer Leasinggesellschaft zum Rücktritt von einer Vertragsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 05.04.2007 - 1 U 45/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer Scheckzahlung nach Rücktritt von einer

    Auszug aus LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07
    Sie ist drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den Vertragspartner zu erwarten ist, weshalb nach Auffassung des Gerichts - anders als in dem von der Klägerin zitierten Urteil des OLG Oldenburg (OLGR 2007, 538) - eine Unwirksamkeit nach § 305 c BGB nicht angenommen werden kann.

    Die erste Bedingung ist die nicht fristgerechte Erklärung der Abnahme, die zweite die Anzeige der Beendigung der Vertragsübernahme durch die "Rücktrittserklärung" der Leasinggeberin (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 05.04.2007 - 1 U 45/06 - OLGR 2007, 538).

  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

    Auszug aus LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07
    Auch der Hinweis des Streithelfers auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (BGH NJW 1993, 1381 [BGH 17.02.1993 - VIII ZR 37/92] ) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof die Klausel interessengerecht dahin ausgelegt, dass sie nur als Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Lieferanten und zugleich als Fälligkeitsbestimmung für die schon mit der vertraglichen Einigung entstandene Zahlungspflicht des Leasinggebers verstehen ist; denn es entspreche einem berechtigten Interesse des Leasinggebers, den Kaufpreis für den vom Leasingnehmer ausgesuchten und in erster Linie seinem Gebrauchsinteresse dienenden Leasinggegenstand erst zahlen zu müssen, wenn die mangelfreie Auslieferung feststehe (BGH NJW 1993, 1381, 1383 [BGH 17.02.1993 - VIII ZR 37/92] ).

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

    Auszug aus LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07
    Sie kann als dreiseitiger Vertrag oder aber als Vertrag zwischen zwei Beteiligten vereinbart werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt wird (BGH NJW-RR 2005, 958, 959 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 29/02] ).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07
    Über die Zulassung oder Zurückweisung des Beitritts des Streithelfers auf Seiten der Beklagten kann hier in Abweichung von § 71 ZPO durch Endurteil entschieden werden, weil der Rechtsstreit zur abschließenden Entscheidung reif ist und die Parteien weiteren Sachvortrag ersichtlich nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 71 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 4 U 126/96
    Auszug aus LG Offenburg, 09.07.2008 - 5 O 135/07
    Über die Zulassung oder Zurückweisung des Beitritts des Streithelfers auf Seiten der Beklagten kann hier in Abweichung von § 71 ZPO durch Endurteil entschieden werden, weil der Rechtsstreit zur abschließenden Entscheidung reif ist und die Parteien weiteren Sachvortrag ersichtlich nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 71 Rn. 5).
  • LG Frankenthal, 30.04.2008 - 6 O 339/07

    Bestimmung des Erfüllungsortes bei Parteien mit nur vorübergehendem Wohnsitz im

    Dieser wurde vom Kläger ebenfalls auf Rückzahlung in Anspruch genommen; insoweit wird auf das bei den Akten befindliche Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 26. Oktober 2007 (Az. 5 O 135/07) verwiesen (Bl. 88 ff. d.A.), gegen welches nach Auskunft des OLG Stuttgart kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
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